Für den gesetzlichen Eigenanteil gelten folgende Regelungen:
- es sind 10 % des Fahrpreises zu entrichten
- mindestens aber 5 Euro
- höchstens aber 10 Euro
Wir stellen Ihnen gerne eine Rechnung über Ihren Eigenanteil aus. Somit entfällt die Barzahlung im Taxi und Sie haben einen entsprechenden Nachweis über gezahlte Eigenanteile.
Um von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils befreit zu werden, gelten folgende Regelungen:
- Sie müssen diese Befreiung bei erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Als Bemessungsgrundlage für Ihre persönliche Belastungsgrenze gilt Ihr Familien-Jahresbruttoeinkommen.
- Hier gilt grundsätzlich eine Grenze von 2 %, bei chronisch erkrankten Menschen liegt diese Grenze bei 1 %.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.