Das wichtigste vorab: Die Fahrtkosten für Krankenfahrten werden nach wie vor von den Krankenkassen übernommen.
Jede Fahrt bedarf der Zustimmung Ihres Arztes. Er prüft, ob medizinische Gründe vorliegen, die eine Fahrt mit dem Taxi erforderlich machen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat entsprechende Kriterien festgelegt. Sind diese erfüllt, so steht einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse nichts mehr im Wege.
Wählen Sie einfach den für Sie zutreffenden Bereich aus, um sich zu informieren.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Zu den ambulanten Behandlungen zählt man z.B. Arztbesuche oder Fahrten zur Krankengymnastik.
Fahrtkosten werden nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 übernommen.
Auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen ( z.B. chronisch kranke Personen ) auch für Personen ohne diesen amtlichen Nachweis.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art.
- Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich.
- Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Unter ambulante Operation sind operative Eingriffe zu verstehen, die keine stationäre Behandlung nach sich ziehen bzw. diese ersetzen.
Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Auch Vor- bzw. Nachuntersuchungen bei einer ambulanten Operation sind genehmigungsfrei und können somit mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Fahrten zur Einweisung in ein Krankenhaus bedürfen keiner vorherigen Genehmigung. Dies gilt ebenso für Entlassungsfahrten aus dem Krankenhaus. Bei einer teilstationären Behandlung gelten die gleichen Regelungen.
Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Auch Vor- bzw. Nachuntersuchungen bei einer stationären/teilstationären Behandlung sind genehmigungsfrei und können somit mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Fahrten in eine Tagesklinik bedürfen keiner vorherigen Genehmigung.
Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Fahrten zu einer Strahlentherapie bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muss aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.
Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Fahrten zu einer Chemotherapie bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muss aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.
Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Fahrten zur Dialyse bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Für die Fahrten zur Dialyse wird in der Regel am Monatsende ein Dauerschein ausgefüllt.
Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muss aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.
Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Sie müssen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Schulunfalls zu ärztlichen Behandlungen oder Anschlussheilbehandlungen oder sogar zur stationären Behandlung. Für diese Fahrten benötigen Sie in der Regel keine Genehmigung.
Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt oder einen Dauerschein.
Der gesetzliche Eigenanteil muss nicht entrichtet werden.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Für den gesetzlichen Eigenanteil gelten folgende Regelungen:
- es sind 10 % des Fahrpreises zu entrichten
- mindestens aber 5 Euro
- höchstens aber 10 Euro
Wir stellen Ihnen gerne eine Rechnung über Ihren Eigenanteil aus. Somit entfällt die Barzahlung im Taxi und Sie haben einen entsprechenden Nachweis über gezahlte Eigenanteile.
Um von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils befreit zu werden, gelten folgende Regelungen:
- Sie müssen diese Befreiung bei erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Als Bemessungsgrundlage für Ihre persönliche Belastungsgrenze gilt Ihr Familien-Jahresbruttoeinkommen.
- Hier gilt grundsätzlich eine Grenze von 2 %, bei chronisch erkrankten Menschen liegt diese Grenze bei 1 %.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.