Fahrten zur Dialyse bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Für die Fahrten zur Dialyse wird in der Regel am Monatsende ein Dauerschein ausgefüllt.
Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muss aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.
Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.