Sie müssen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Schulunfalls zu ärztlichen Behandlungen oder Anschlussheilbehandlungen oder sogar zur stationären Behandlung. Für diese Fahrten benötigen Sie in der Regel keine Genehmigung.
Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt oder einen Dauerschein.
Der gesetzliche Eigenanteil muss nicht entrichtet werden.
Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.