Ambulante Operationen

Unter ambulante Operation sind operative Eingriffe zu verstehen, die keine stationäre Behandlung nach sich ziehen bzw. diese ersetzen.

Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Auch Vor- bzw. Nachuntersuchungen bei einer ambulanten Operation sind genehmigungsfrei und können somit mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.

Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.

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