Ambulante Behandlungen

Zu den ambulanten Behandlungen zählt man z.B. Arztbesuche oder Fahrten zur Krankengymnastik.

Fahrtkosten werden nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 übernommen.

Auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen ( z.B. chronisch kranke Personen ) auch für Personen ohne diesen amtlichen Nachweis.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

- Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art.
- Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich.
- Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.

Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.

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